Unter Beitragordnung ist ab sofort die neue Beitragsordnung online.
Neuer Passus auf den hinzuweisen ist
„Ein Mitglied kann aus dem Spielbetrieb ausgeschlossen werden, auf Grund von Zahlungsrückständen
mit Beiträgen von mehr als zwei Monaten. In einem solchen Fall wird vom Verein der Spielerpass
eingezogen. Bei sechs Monaten Beitragsrückstand ist die Teilnahme am Trainingsbetrieb untersagt.“